Der Energiesektor, nicht zuletzt im Bereich der erneuerbaren Energien, wird von hochkomplexen wirtschaftlichen, technischen, wettbewerblichen und insbesondere auch rechtlichen Zusammenhängen bestimmt, für die eine kompetente und praxisorientierte und pragmatische Beratung unentbehrlich ist. Sie kann nicht nur Risiken minimieren, sondern auch echte Werte schaffen.
Setzen Sie auch in anderen Branchen auf hochqualifizierte wirtschaftsrechtliche Unterstützung und überlassen Sie die Entwicklung Ihres Unternehmens nicht dem Zufall.
Der liberalisierte Energiemarkt hat – nicht nur in Deutschland – starke Veränderungen mit sich gebracht. Die immer weiter zunehmende Regelungsdichte der Gesetze und Verordnungen, ergänzt durch unzählige Festlegungen der Bundesnetzagentur und ausgelegt durch einen schier undurchdringlichen Dschungel an Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte, Empfehlungen der Clearingstelle EEG, Beschlüssen der Bundesnetzagentur (z.B. im Rahmen von Missbrauchsverfahren) und Verbändeempfehlungen, erschwert die rechtssichere Navigation durch diese spannende Materie erheblich. Für eine sachgerechte Bewertung von Sachverhalten ist zudem eine tiefe Kenntnis der energierechtlichen Prozesse erforderlich: Z.B. Fragen zu Bilanzkreisen und deren Wechsel, zur Regel- bzw. Ausgleichsenergie, Netzstrukturen und zum Messwesen müssen sicher gehandhabt werden können.
Unabhängig von der Branche stellen sich in allen Unternehmen zahlreiche Fragen im individuellen wie auch kollektiven Arbeitsrecht. Bereits kleine Fehler können auch für kleine, besonders aber für mittlere und große Unternehmen wirtschaftlich unangenehme Folgen haben, die es zu vermeiden gilt. Nutzen Sie die engen gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitsverhältnissen und schaffen Sie für sich, aber auch für Ihre Arbeitnehmer, Rechtssicherheit.
Viele Gesichtspunkte machen die gesellschaftsrechtliche Gestaltung zu einem Kernthema einer guten Unternehmensplanung. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst vor allem steuerliche Aspekte, den Gründungsaufwand, die Haftung des Vertretungsorgans, die Kontrollgremien, die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten und vieles mehr. Die saubere Durchführung ordentlicher sowie außerordentlicher Gesellschafterversammlungen und eine formal korrekte Beschlussfassung sind in GmbHs ein Muss.
Die Vertragsfreiheit gebietet, dass jeder mit jedem über jeden Gegenstand Verträge schließen kann. Dieses Grundrecht ist aber gerade in Deutschland nicht ohne Schranken. Es gibt eine Vielzahl an spezialgesetzlichen Vorgaben, die Beachtung finden müssen, wenn man eine wirksame Gestaltung garantieren will, da insbesondere die Schutzvorschriften des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur gegenüber Verbrauchern einzuhalten sind. Besondere Probleme ergeben sich nicht nur im Energie- und Arbeitsrecht, sondern auch in viel „allgemeineren“ Rechtsgebieten wie im Miet-, Kauf- und Dienstrecht.
Aufbau einer Rechtsabteilung bei der Next Kraftwerke GmbH in Köln sowie Kanzleigründung
an der Universität Bonn
in Köln
Studium der Rechtswissenschaften sowie Asienwissenschaften (Schwerpunkt Japan) an den Universitäten Mainz und Bonn
in Asienwissenschaften